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Stornohaftung nach dem Ausscheiden: Was gilt für Vermittler?

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Vertrieb haftest du weiter für Stornos. Erfahre, was mit Stornohaftung, Stornoreserve und Ausgleichsanspruch passiert.

Erfahrener Makler blickt nachdenklich aus dem Bürofenster

Inhalt5 Abschnitte
  1. Besteht die Stornohaftung nach dem Ausscheiden weiter?
  2. Was passiert mit der Stornoreserve beim Ausscheiden?
  3. Wann wird die Stornoreserve nach dem Ausscheiden ausgezahlt?
  4. Hast du als ausscheidender Vertreter Anspruch auf einen Ausgleich?
  5. Worauf solltest du beim Ausscheiden aus dem Vertrieb achten?

Die Stornohaftung endet nicht, wenn du aus dem Vertrieb ausscheidest. Für die Verträge, die du vermittelt hast, haftest du auch danach weiter, bis ihre Haftungszeiten abgelaufen sind. Gesichert wird das über deine einbehaltene Stornoreserve.

Beim Ausstieg aus Ausschließlichkeit, Pool oder eigenem Vertrieb geht es deshalb um echtes Geld: um die Reserve, um mögliche Rückforderungen und beim Vertreter um den Ausgleichsanspruch. Was mit deiner Stornohaftung nach dem Ausscheiden passiert, klären wir in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

Die Stornohaftung endet nicht, wenn du aus dem Vertrieb ausscheidest: Für vermittelte Verträge haftest du weiter, bis ihre Haftungszeiten abgelaufen sind. Die Stornoreserve bleibt zunächst einbehalten. Als selbstständiger Versicherungsvertreter steht dir ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu, als Makler nicht.

Besteht die Stornohaftung nach dem Ausscheiden weiter?

Ja, deine Stornohaftung läuft für bereits vermittelte Verträge weiter, auch wenn dein Vermittlervertrag endet. Storniert ein Kunde innerhalb der Haftungszeit, kann der Versicherer die anteilige Provision weiterhin von dir zurückfordern.

Diese sogenannte Nachhaftung ist in deinem Vertreter- oder Courtagevertrag geregelt und üblicherweise durch die Stornoreserve abgesichert. Für Lebens- und Krankenversicherungen bedeutet das eine Nachhaftung von bis zu fünf Jahren oder länger, je nach Vereinbarung.

Was passiert mit der Stornoreserve beim Ausscheiden?

Die Stornoreserve bleibt zunächst einbehalten, auch wenn du schon ausgeschieden bist. Sie dient dem Versicherer oder Pool als Sicherheit für mögliche Rückforderungen aus noch laufenden Haftungszeiten.

Rechtlich ist die Reserve aber verdiente Provision und gehört dir. Liegen keine Gründe für eine Rückforderung vor, muss sie ausgezahlt werden. Über die Reserve verfügen darfst du bis dahin nur mit Zustimmung des Versicherers. Als Forderung samt passender Rückstellung musst du die Stornoreserve buchen, damit sie in Bilanz und EÜR korrekt steht.

Wann wird die Stornoreserve nach dem Ausscheiden ausgezahlt?

Ausgezahlt wird die Stornoreserve, sobald die Haftungszeiten der zugrunde liegenden Verträge abgelaufen sind und keine offenen Rückforderungen mehr bestehen. Bei Lebens- und Krankenversicherungen kann das also mehrere Jahre dauern.

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Hast du als ausscheidender Vertreter Anspruch auf einen Ausgleich?

Als selbstständiger Versicherungsvertreter steht dir beim Ausscheiden ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu, höchstens drei Jahresprovisionen. Als Makler hast du diesen Anspruch nicht, weil du nicht in die Absatzorganisation eines Versicherers eingebunden bist.

Die konkrete Höhe berechnen die Verbände über die sogenannten Grundsätze, getrennt für Leben, Kranken, Sach und Bausparen. In der Praxis zehren offene Stornorückforderungen den Ausgleich allerdings oft auf, gerade kurz nach dem Ausscheiden. Fällig wird der Ausgleich meist innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsende.

In der Praxis zehren offene Stornorückforderungen den Ausgleich allerdings oft auf, gerade kurz nach dem Ausscheiden.

Worauf solltest du beim Ausscheiden aus dem Vertrieb achten?

Achte vor dem Ausstieg darauf, deinen Vertrag genau zu lesen, die Stornoreserve abrechnen zu lassen und offene Rückforderungen zu prüfen. So weißt du, welche Beträge noch gebunden sind und wann du mit der Auszahlung rechnen kannst.

Diese Punkte solltest du vor dem Ausscheiden klären:

  • Höhe und Stand deiner Stornoreserve schriftlich bestätigen lassen
  • Nachhaftungszeiten je Sparte aus dem Vertrag entnehmen
  • Prüfen, ob der Versicherer bei Stornos ordnungsgemäß nachbearbeitet hat
  • Beim Vertreter den Ausgleichsanspruch fristgerecht geltend machen
  • Verjährungsfristen für Auszahlung und Rückforderung im Blick behalten

Welche Rückforderungen überhaupt zulässig sind, hängt davon ab, ob Versicherungsmakler Provisionen zurückzahlen müssen oder der Versicherer seine Nachbearbeitung versäumt hat.

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Haftet man nach dem Ausscheiden noch für Stornos?

Ja. Für bereits vermittelte Verträge läuft die Stornohaftung bis zum Ende der jeweiligen Haftungszeit weiter, gesichert durch die Stornoreserve.

Bekomme ich meine Stornoreserve nach dem Ausscheiden zurück?

Ja, sofern keine Rückforderungen offen sind. Die Reserve ist verdiente Provision und wird nach Ablauf der Haftungszeiten ausgezahlt.

Wie lange dauert die Auszahlung der Stornoreserve?

Bis zum Ablauf der Haftungszeiten der zugrunde liegenden Verträge, bei Leben und Kranken also bis zu fünf Jahre oder länger.

Habe ich als Makler einen Ausgleichsanspruch?

Nein. Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB gilt nur für Versicherungsvertreter, nicht für Makler.

Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch eines Vertreters?

Höchstens drei Jahresprovisionen nach § 89b Abs. 5 HGB. Die genaue Berechnung richtet sich nach den Grundsätzen der Verbände.

Ausscheiden heißt nicht, dass sofort abgerechnet ist: Deine Stornohaftung läuft weiter, die Reserve bleibt vorerst gebunden, und beim Vertreter kommt der Ausgleichsanspruch hinzu. Wer seinen Vertrag kennt, die Abrechnung einfordert und die Fristen im Blick hat, holt am Ende das heraus, was ihm zusteht.

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Uwe Lätsch

Geschäftsführer von Vinlivt

Uwe Lätsch entwickelte über zehn Jahre lang digitale Produkte bei FinTechs und InsurTechs, unter anderem bei CHECK24. Im Jahr 2022 gründete er gemeinsam mit Dariusz Borowski Vinlivt, um passende Beratungsanlässe automatisch und DSGVO-konform zu erkennen. Im Ratgeber teilt er seine Erfahrungen aus Fintech und digitaler Finanzberatung.

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