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Kündigt dein Kunde seine Lebensversicherung in den ersten Jahren, musst du als Vermittler einen Teil deiner Abschlussprovision zurückzahlen. Diese Stornohaftung läuft bei der Lebensversicherung gesetzlich 60 Monate, vertraglich oft noch länger.
Weil die Abschlussprovision bei Lebensversicherungen hoch ist und vorfinanziert wird, kann eine frühe Kündigung richtig teuer werden. Wie lange die Stornohaftung genau läuft, wie viel du zurückzahlst und wann die Rückforderung unzulässig ist, klären wir in diesem Ratgeber.
Kündigt dein Kunde seine Lebensversicherung in den ersten Jahren, musst du einen Teil deiner Abschlussprovision zurückzahlen. Die Stornohaftung läuft gesetzlich 60 Monate, vertraglich oft länger. Unzulässig ist die Rückforderung, wenn der Versicherer seine Nachbearbeitungspflicht verletzt hat.
Was bedeutet Stornohaftung bei der Lebensversicherung?
Stornohaftung bedeutet, dass du deine Abschlussprovision nur dann endgültig behältst, wenn der Vertrag eine bestimmte Zeit bestehen bleibt. Storniert der Kunde vorher, kannst du die Provision anteilig verlieren.
Der Hintergrund ist die Vorfinanzierung. Der Versicherer zahlt dir die Abschlussprovision sofort und in voller Höhe aus, obwohl er sie erst über Jahre aus den Beiträgen des Kunden verdient. Fällt der Vertrag früh weg, fehlt diese Gegenfinanzierung, und du haftest anteilig.
Wie lange läuft die Stornohaftung bei Lebensversicherungen?
Gesetzlich beträgt die Stornohaftungszeit bei Lebensversicherungen 60 Monate, also fünf Jahre, geregelt in § 49 VAG. In dieser Zeit kann der Versicherer die Provision anteilig zurückfordern, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gekündigt wird.
In der Praxis vereinbaren viele Vertriebe und Pools längere Haftungszeiten von sieben oder sogar zehn Jahren. Maßgeblich ist, was in deinem Vermittler- oder Courtagevertrag steht, der gesetzliche Rahmen ist nur die Untergrenze.
Wie viel Provision musst du bei einem Storno zurückzahlen?
Zurückzahlen musst du die Provision anteilig für die Zeit, in der keine Beiträge mehr fließen, also pro rata temporis. Je früher der Vertrag storniert wird, desto größer ist der Anteil, den du verlierst.
Ein Rechenbeispiel bei 60 Monaten Haftungszeit und 2.400 Euro Abschlussprovision:
| Storno nach | Verbleibende Haftungsmonate | Rückforderung |
|---|---|---|
| 12 Monaten | 48 von 60 | 1.920 € |
| 30 Monaten | 30 von 60 | 1.200 € |
| 48 Monaten | 12 von 60 | 480 € |
| über 60 Monaten | 0 | 0 € |
Bei einer Haftungszeit von 60 Monaten entspricht jeder noch offene Monat einem Sechzigstel der Provision. Nach Ablauf der Frist ist die Provision endgültig verdient.
Storno-Rechner
Wie viel Provision musst du zurückzahlen?
Rückforderung
4.320 €
48 von 60 Haftungsmonaten offen
- Abschlussprovision
- 5.400 €
- Davon verdient
- 1.080 €
- Zurückzuzahlen
- 4.320 €
Unverbindliche Modellrechnung. Anteilige Rückforderung für die verbleibende Haftungszeit (pro rata temporis), wie in diesem Ratgeber beschrieben. Gesetzlich 60 Monate bei Leben und PKV (§ 49 VAG); dein Vertrag mit Versicherer oder Pool kann längere Fristen oder ein Stornoreservekonto vorsehen.
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Unzulässig ist die Rückforderung, wenn der Versicherer seine Nachbearbeitungspflicht verletzt hat. Er muss sich bei Zahlungsverzug oder drohender Kündigung aktiv bemühen, den Vertrag zu retten, und dir rechtzeitig eine Stornogefahrmitteilung schicken.
Unterlässt er das, trägst du nicht die Folgen eines Stornos, das der Versicherer selbst hätte abwenden können. Ob und wann Versicherungsmakler Provisionen zurückzahlen müssen, hängt deshalb entscheidend von dieser Nachbearbeitung ab.
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Kostenlos registrierenWie schützt du dich vor Stornohaftung bei Lebensversicherungen?
Am besten schützt du dich, indem du bedarfsgerecht vermittelst und deinen Bestand aktiv betreust, damit Verträge gar nicht erst storniert werden. Jeder Vertrag, der die Haftungszeit übersteht, ist verdiente Provision ohne Risiko.
Jeder Vertrag, der die Haftungszeit übersteht, ist verdiente Provision ohne Risiko.
Plane außerdem die einbehaltene Stornoreserve fest in deine Liquidität ein und reagiere schnell auf Stornogefahrmitteilungen. Für die private Krankenversicherung gelten eigene Regeln, etwa der auf neun Monatsbeiträge gedeckelte Satz bei der Stornohaftung in der PKV.
Vinlivt hilft dir, Stornos vorzubeugen, bevor sie entstehen. Über eine eigene Kunden-App und laufende Bestandsbetreuung bleibst du bei deinen Kunden präsent und erkennst Kündigungssignale früh. Der Einstieg ist kostenlos und ohne Grundgebühr.
Wie lange dauert die Stornohaftung bei einer Lebensversicherung?
Gesetzlich 60 Monate nach § 49 VAG, vertraglich oft sieben bis zehn Jahre. Maßgeblich ist dein Courtagevertrag.
Muss ich die ganze Provision zurückzahlen, wenn der Kunde kündigt?
Nein, nur anteilig für die verbleibende Haftungszeit. Nach Ablauf der 60 Monate ist die Provision endgültig verdient.
Was ist eine Stornogefahrmitteilung?
Eine Mitteilung des Versicherers, dass ein Vertrag stornogefährdet ist. Bleibt sie aus, kann die Rückforderung unzulässig sein.
Gilt die Stornohaftung auch bei Beitragsfreistellung?
Ja, auch eine Beitragsfreistellung löst in der Regel eine anteilige Rückforderung aus, weil keine Beiträge mehr fließen.
Kann der Vertrieb eine längere Haftungszeit als 60 Monate vereinbaren?
Ja, längere Haftungszeiten sind zulässig und üblich. Die 60 Monate aus § 49 VAG sind nur die gesetzliche Grundlage für PKV und Leben.
Die Stornohaftung bei der Lebensversicherung ist kein Grund zur Sorge, wenn du sie einkalkulierst: fünf Jahre gesetzliche Haftung, anteilige Rückforderung und ein klarer Blick auf deinen Courtagevertrag. Wer bedarfsgerecht vermittelt und seinen Bestand pflegt, lässt kaum einen Vertrag vor Ablauf der Frist platzen, und genau das macht die Provision am Ende sicher.
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