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Ein Maklervertrag ist bei Versicherungen gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber für beide Seiten die Grundlage jeder sauberen Zusammenarbeit. Er legt fest, wie weit du für deinen Kunden tätig wirst und wer am Ende welche Rechte und Pflichten hat.
Viele Makler arbeiten lange ohne schriftlichen Vertrag, bis im Streitfall die Beweise fehlen oder der Courtageanspruch wackelt. Ob ein Maklervertrag sinnvoll ist, was er regeln sollte und wie er sich von der Maklervollmacht unterscheidet, klären wir in diesem Ratgeber.
Ein Maklervertrag ist bei Versicherungen gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber die Grundlage jeder sauberen Zusammenarbeit. Auch ohne unterschriebenes Dokument treffen dich die vollen Maklerpflichten. Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert den vereinbarten Umfang, sichert deinen Courtageanspruch und schafft Klarheit über die Pflichten beider Seiten.
Was ist ein Maklervertrag bei Versicherungen?
Ein Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen dir und deinem Kunden über Umfang und Inhalt deiner Maklertätigkeit. Rechtlich macht er dich zum Sachwalter des Kunden, der ausschließlich dessen Interessen vertritt und unabhängig von den Versicherern berät.
Vom einzelnen Auftrag für einen bestimmten Vertrag bis zur umfassenden Betreuung aller Versicherungsangelegenheiten ist jede Abstufung möglich. Die weiteste Variante bedeutet, dass du den Kunden in allen Versicherungsfragen betreust, auch bei Verträgen, die du nicht selbst vermittelt hast.
Ist ein Maklervertrag überhaupt verpflichtend?
Nein, ein Maklervertrag ist formfrei und damit nicht zwingend schriftlich. Er kann auch stillschweigend zustande kommen, etwa wenn du für einen Kunden einen Vertrag vermittelst und er deine Betreuung annimmt.
Genau darin liegt die Falle. Auch ohne unterschriebenes Dokument treffen dich die vollen Maklerpflichten, nur fehlt dir im Zweifel der Nachweis, was vereinbart war. Ein schriftlicher Vertrag ersetzt Vermutungen durch klare Regeln, und du kannst ihn heute rechtssicher auch als Maklervertrag digital unterschreiben lassen.
Warum ist ein schriftlicher Maklervertrag sinnvoll?
Sinnvoll ist der schriftliche Maklervertrag vor allem, weil er dich rechtlich absichert. Er dokumentiert den vereinbarten Umfang, sichert deinen Courtageanspruch und schafft Klarheit über die Pflichten beider Seiten.
Dazu kommt die Haftungsseite. Im Vertrag lässt sich deine Haftung im zulässigen Rahmen auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme begrenzen, ausgenommen bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Wie weit deine Haftung als Makler bei Falschberatung reicht, entscheidet im Ernstfall über deine Existenz.
Was gehört in einen Maklervertrag?
In einen guten Maklervertrag gehören der Leistungsumfang, die Vollmacht, die Vergütung und die Pflichten beider Seiten. Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto seltener gibt es später Streit.
Diese Bausteine sollten nicht fehlen:
Bausteine des Maklervertrags
0 von 6Deine Beratung und jede Empfehlung hältst du ohnehin im Beratungsprotokoll fest, für das die Dokumentationspflichten nach § 61 VVG den Mindestinhalt vorgeben.
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Kostenlos registrierenWas unterscheidet Maklervertrag und Maklervollmacht?
Der Maklervertrag regelt das Innenverhältnis zwischen dir und dem Kunden, die Maklervollmacht dein Auftreten nach außen gegenüber den Versicherern. Beide gehören zusammen, sind aber zwei verschiedene Dokumente.
Der Maklervertrag regelt das Innenverhältnis zwischen dir und dem Kunden, die Maklervollmacht dein Auftreten nach außen gegenüber den Versicherern.
Der Unterschied im Überblick:
| Dokument | Regelt | Wirkung |
|---|---|---|
| Maklervertrag | Umfang und Pflichten zwischen dir und dem Kunden | Grundlage eurer Zusammenarbeit |
| Maklervollmacht | dein Handeln gegenüber den Versicherern | erlaubt Verwaltung, Umdeckung und Schadenbearbeitung |
Legst du die Vollmacht beim Versicherer vor, wirkt das wie eine Änderungskündigung des bisherigen Betreuungsverhältnisses, der Vertrag läuft dann über dich. Bei einem Maklerwechsel geht auch der Courtageanspruch nach den Maklerusancen meist auf den neuen Makler über.
Wie beenden Kunde und Makler den Maklervertrag?
Beenden lässt sich der Maklervertrag je nach Vereinbarung ordentlich mit Frist oder aus wichtigem Grund jederzeit. Viele Verträge laufen unbefristet und enden erst mit einer Kündigung durch eine der beiden Seiten.
Kündigt der Kunde, um zu einem anderen Makler zu wechseln, erteilt er dem neuen Makler eine Vollmacht, und dieser übernimmt die Betreuung. Für dich heißt das umgekehrt: Ein sauber geregelter Vertrag schützt deinen Bestand besser als eine mündliche Absprache.
Vinlivt hilft dir, die Betreuung nach Vertragsschluss sichtbar zu machen. Über eine eigene Kunden-App bleiben deine Mandanten in Kontakt, sehen ihre Verträge und melden Schäden direkt bei dir, was die Bindung aus dem Maklervertrag im Alltag mit Leben füllt. Der Einstieg ist kostenlos und ohne Grundgebühr.
Ist ein Maklervertrag bei Versicherungen Pflicht?
Nein, er ist formfrei und kann stillschweigend entstehen. Ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend zu empfehlen, weil er Umfang und Courtage nachweisbar regelt.
Kostet der Maklervertrag den Kunden etwas?
In der Regel nicht. Deine Leistung wird über die Courtage des Versicherers vergütet, die Teil der Prämie ist. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei einer gesonderten Honorarvereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen Maklervertrag und Maklermandat?
Die Begriffe meinen praktisch dasselbe, die Vereinbarung über deine Maklertätigkeit. Das Maklermandat betont die Beauftragung und umfasst oft Vertrag und Vollmacht zusammen.
Kann ein Maklervertrag unbefristet laufen?
Ja, viele Verträge sind unbefristet und enden erst mit einer Kündigung. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
Was passiert mit dem Maklervertrag beim Maklerwechsel?
Der Kunde kündigt den alten Vertrag und erteilt dem neuen Makler eine Vollmacht. Der Courtageanspruch geht nach den Maklerusancen meist auf den neuen Makler über.
Ob ein Maklervertrag sinnvoll ist, beantwortet sich im Streitfall von selbst: Wer Umfang, Vollmacht und Courtage schriftlich geregelt hat, steht auf festem Boden, während mündliche Absprachen schnell zur Auslegungssache werden. Nimm den Vertrag deshalb nicht als lästige Formalie, sondern als das Fundament, auf dem deine Betreuung und dein Bestand ruhen.
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