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Eine Honorarberatung bei Versicherungen kostet deinen Kunden meist zwischen 100 und 250 Euro pro Stunde, bei komplexen Fällen schnell einen vierstelligen Betrag. Dafür bekommt er eine Beratung, die von Abschlussprovisionen unabhängig ist.
Für dich als Berater stellt sich die Frage von der anderen Seite: Was darfst du verlangen, wer darf überhaupt gegen Honorar beraten, und wann lohnt sich das Modell gegenüber der klassischen Courtage? Welche Honorarmodelle es gibt, was rechtlich gilt und worauf du im Honorarvertrag achtest, klären wir in diesem Ratgeber.
Eine Honorarberatung bei Versicherungen kostet meist zwischen 100 und 250 Euro pro Stunde netto, im Schnitt rund 150 Euro. Als Makler darfst du ein Honorar vereinbaren, eine Doppelvergütung ist aber ausgeschlossen. Deshalb funktioniert das Modell sauber nur mit Netto-Tarifen, also Verträgen ohne einkalkulierte Courtage.
Was kostet eine Honorarberatung bei Versicherungen?
Die Honorare liegen meist zwischen 100 und 250 Euro pro Stunde netto, im Schnitt bei rund 150 Euro. Für Privatkunden kommt die Umsatzsteuer von 19 Prozent obendrauf, bei umfangreichen Beratungen summiert sich das schnell auf vierstellige Beträge.
Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es im Versicherungsbereich nicht, du legst dein Honorar also selbst fest. Neben dem Stundensatz sind zwei weitere Modelle üblich.
So unterscheiden sich die gängigen Honorarmodelle:
| Honorarmodell | Abrechnung | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Stundenhonorar | 100 bis 250 € netto je Stunde | einzelne, klar abgrenzbare Beratungen |
| Pauschalhonorar | Festpreis unabhängig vom Aufwand | planbare Projekte wie eine Vorsorgeanalyse |
| Betreuungspauschale | fester Betrag pro Monat oder Jahr | laufende Betreuung eines Bestands |
Bei der Vermögens- und Anlageberatung kommen zusätzlich prozentuale Modelle vor, die sich am betreuten Vermögen orientieren. Für die reine Versicherungsberatung spielt das kaum eine Rolle.
Wer darf Honorarberatung für Versicherungen anbieten?
Gegen Honorar beraten dürfen vor allem Versicherungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO. Sie arbeiten ausschließlich im Auftrag des Kunden, sind von Versicherern unabhängig und dürfen keine Provision annehmen.
Die Bezeichnung „Versicherungsberater“ ist geschützt. Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO darfst du dich nicht so nennen, auch wenn du im Einzelfall gegen Honorar tätig wirst. Wer als Berater zugelassen ist, trägt sich nach § 11a GewO ins Versicherungsvermittlerregister ein, dort lässt sich jede Zulassung prüfen.
Dürfen Versicherungsmakler ein Honorar verlangen?
Ja, seit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD im Jahr 2018 gibt es keine gewerberechtliche Vorgabe mehr, wie Vermittler vergütet werden. Als Makler darfst du also ein Honorar vereinbaren, es ist damit kein Alleinstellungsmerkmal des Versicherungsberaters mehr.
Die wichtige Einschränkung betrifft die Doppelvergütung. Rechnest du ein Honorar ab, darfst du für denselben Vertrag nicht zusätzlich die Abschlussprovision kassieren. Deshalb funktioniert das Modell sauber nur mit Netto-Tarifen, also Verträgen ohne einkalkulierte Courtage. Gibst du eine bereits erhaltene Provision an den Kunden zurück, kollidiert das mit dem Provisionsabgabeverbot.
Rechnest du ein Honorar ab, darfst du für denselben Vertrag nicht zusätzlich die Abschlussprovision kassieren.
Historisch war die Honorarberatung für Privatkunden umstritten, weil sie teils als unerlaubte Rechtsberatung gewertet wurde, während sie bei Gewerbekunden nach § 34d Abs. 1 GewO klar zulässig war. Seit der IDD hat sich die Lage gelockert, ein Graubereich bleibt aber. Bei einem festen Honorarmodell lohnt die Rücksprache mit der IHK oder einem Fachanwalt.
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Kostenlos registrierenHonorarberatung oder Provision: Was lohnt sich?
Ob Honorar oder Provision besser passt, hängt von Kunde und Beratungsanlass ab. Das Honorar macht deine Vergütung transparent und entkoppelt sie vom Abschluss, kostet den Kunden aber auch dann Geld, wenn am Ende kein Vertrag zustande kommt.
Die wichtigsten Argumente im Überblick:
Dafür
- Transparente, nachvollziehbare Vergütung
- Unabhängig von Abschlussprovisionen
- Honoraranspruch entsteht schon mit der Beratung
- Gut geeignet für Netto-Tarife und Bestandskunden
Dagegen
- Kunde zahlt auch ohne Abschluss
- Höhere Hürde in der Neukundengewinnung
- Nur mit Netto-Tarifen doppelvergütungsfrei
- Mehr Aufklärungsaufwand gegenüber der Provision
Wie hoch die typische Courtage je Sparte ausfällt, zeigt unsere Übersicht der Provisionen für Versicherungsmakler.
Worauf solltest du beim Honorarvertrag achten?
Achte darauf, dass du nur Netto-Tarife vermittelst, die Erstberatung klar regelst und laufende Betreuungspauschalen sauber abgrenzt. So vermeidest du Streit über die Vergütung und bleibst rechtlich auf der sicheren Seite.
Diese Punkte gehören in jeden Honorarvertrag:
Inhalte deines Honorarvertrags
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Was kostet eine Stunde Honorarberatung bei Versicherungen?
Meist 100 bis 250 Euro netto, im Schnitt rund 150 Euro, plus 19 Prozent Umsatzsteuer für Privatkunden.
Ist die Erstberatung beim Honorarberater kostenlos?
Oft ja, viele bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Verpflichtend ist das nicht, es sollte im Honorarvertrag klar geregelt sein.
Darf ein Versicherungsberater Provisionen annehmen?
Nein. Der Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO unterliegt einem Provisionsannahmeverbot und wird ausschließlich vom Kunden über Honorar bezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Honorarberatung und Honorarvermittlung?
Bei der Honorarvermittlung des Maklers fällt das Honorar nur bei Abschluss an. Bei der Honorarberatung entsteht der Anspruch schon mit der Beratung, auch ohne Abschluss.
Lohnt sich Honorarberatung für den Kunden?
Bei größeren Vermögen, komplexen Fällen oder dem Wunsch nach maximaler Unabhängigkeit oft ja. Bei einfachen Standardverträgen bleibt die provisionsbasierte Vermittlung meist günstiger.
Was eine Honorarberatung kostet, hängt am Ende weniger am Stundensatz als am Modell: transparent, unabhängig vom Abschluss und nur mit Netto-Tarifen doppelvergütungsfrei. Wenn du das sauber aufsetzt, wird das Honorar vom Hindernis zum Argument, weil dein Kunde genau sieht, wofür er zahlt.
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